Ein großer Sieg für das Internet

23. September 2010 | Donnerstag, September 23, 2010

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Ein Bundesgericht in Madrid wies heute die Klage gegen YouTube wegen Urheberrechtsverletzung ab. Die Entscheidung ist ein eindeutiger Sieg für das Internet und die darüber geltenden Regeln. Der spanische Fernsehsender Telecinco hatte gefordert, dass YouTube bei Urheberrechtsverletzungen für das von Nutzern hochgeladene Material haftbar gemacht werden sollte.

Das Gericht wies die Klage Telecincos mit der Begründung zurück, dass YouTube Rechteinhabern Tools zur Löschung von Inhalten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, anböte und dass es an den Rechteinhabern – und nicht an YouTube – sei, entsprechendes Material auf der Website zu ermitteln und YouTube zu melden. Diese Entscheidung ist eine Bestätigung des europäischen Rechts, nach welchem die Rechteinhaber (nicht die Dienstanbieter wie YouTube) am besten wissen, ob ein bestimmtes Werk zur Veröffentlichung auf einem Hosting-Service genehmigt ist. In der Entscheidung wird ausgeführt, dass Internetseiten wie YouTube nur bei einer entsprechenden Benachrichtigung durch den Rechteinhaber zum Entfernen von nicht genehmigtem Material verpflichtet sind.

Das Gesetz ist sorgfältig ausgewogen: Es schützt einerseits die Interessen der Rechteinhaber, erlaubt andererseits aber den Betrieb von Plattformen wie YouTube. Jede Minute werden Videos mit einer Länge von insgesamt 24 Stunden auf YouTube hochgeladen. Wenn die Website-Betreiber das gesamte Video-, Foto- und Textmaterial vor der Veröffentlichung auf einer Website prüfen müssten, würden viele beliebte Portale – neben YouTube auch Facebook, Twitter, MySpace und andere – quasi zum Erliegen kommen.

YouTube und andere Plattformen geben Künstlern die Möglichkeit, mit ihren Werken ein größeres Publikum als jemals zuvor zu erreichen und dabei Geld zu verdienen. Gleichzeitig können Nutzer auf eine Fülle kreativer Inhalte zugreifen. Es ist im besten Interesse von Künstlern, Herausgebern und Verbrauchern, die alle von den Möglichkeiten einer Hosting-Plattform profitieren können, dass sich Websites wie YouTube erfolgreich entwickeln können.

YouTube respektiert die Urheberrechtsgesetze und möchte sicherstellen, dass Künstler, Herausgeber und Medienunternehmen online erfolgreich sind. Deshalb haben wir Content ID entwickelt, eine Technologie zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, die den Rechteinhabern die Kontrolle über ihre Inhalte ermöglicht. Der Inhaber eines Videos stellt uns eine Kopie zur Verfügung und bestimmt, was mit nicht autorisierten Uploads geschehen soll: entfernen, Werbe-Anzeigen hinzufügen oder es bei einer Information über das Hochladen belassen. Content ID wird gegenwärtig von über 1.000 Medienunternehmen, unter anderem Lagardère Active, Channel 4 und RAI in Europa genutzt. Und in Italien setzen bis auf eine Ausnahme alle wesentlichen Fernsehsender auf dieses Tool.

Wir waren und sind jederzeit gern zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern bereit und bauen kontinuierlich unsere Basis an Partnerschaften mit Rechteinhabern aus. Wir hoffen, dass wir zukünftig gemeinsam mit Telecinco im Sinne des Urheberschutzes, der Verbreitung von Inhalten und im Sinne neuer Möglichkeiten arbeiten können.