Street View: Vorab-Widerspruchsfrist auf acht Wochen verdoppelt
19. August 2010 | Donnerstag, August 19, 2010
Labels: Street View
Anträge auch nach Start des Dienstes unbefristet möglich
Vor einer Woche haben wir bekannt gegeben, dass wir unseren Dienst Street View in diesem Jahr in den 20 größten deutschen Städten starten möchten. In Teilen der deutschen Öffentlichkeit ist seitdem der Eindruck entstanden, ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Hauses bzw. einer Wohnung auf Street View sei nur vier Wochen lang und ausschließlich im Internet möglich. Dies war und ist nicht der Fall.
Wir haben uns dennoch entschlossen, die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen zu verlängern. Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben. Sie können Ihre Anträge nun bis einschließlich 15. Oktober 2010 unter google.de/streetview einreichen. Anträge per Post waren bereits seit April 2009 möglich und sind es auch weiterhin. Und natürlich besteht auch nach Start des Dienstes für besagte 20 Städte wie in allen anderen Regionen die Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion - unbefristet und jederzeit.
Uns war bewusst, dass Street View in Deutschland zu Diskussionen führen könnte. Wir haben uns deshalb bereits im vergangenen Jahr zu Datenschutzmaßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und die besonderen Anforderungen der deutschen Bürger und Behörden berücksichtigen.
Darüber hinaus haben wir uns in dieser Woche mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt; er erhält unter anderem Einblick in den von uns aufgesetzten Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen. Details zu diesen Vereinbarungen finden Sie hier.
Auf unserer deutschen Street View-Seite finden Sie alle Informationen über die Funktionsweise von Street View, die verschiedenen Möglichkeiten, ein Gebäude unkenntlich zu machen sowie unsere Zusagen zum Schutz der Privatsphäre. Oder probieren Sie dort Street View einfach einmal selber aus!
Post von Philipp Schindler, Vice President Nord- und Zentraleuropa