Nutzerdaten in sicheren Händen

10. September 2010 | Freitag, September 10, 2010

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Im April 2009 haben wir uns mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Infomationsfreiheit in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands auf einen Maßnahmenkatalog zum Schutz der Privatsphäre geeinigt. Dieser Katalog umfasst insgesamt 13 Punkte. Darunter sind einige, die bereits ohnehin für Street View vorgesehen waren, wie beispielsweise das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen - eine Technologie, die weltweit in Street View eingesetzt wird. Andere Maßnahmen hingegen wurden eigens für Deutschland entwickelt. So können Bürger in Deutschland einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihres Hauses oder ihrer Wohnung bereits vor der Veröffentlichung von diesen Bildern in Street View an uns stellen. Um dies zu tun, benötigen wir persönliche Angaben wie beispielsweise die Adresse des zu entfernenden Objekts.

Und genau diesbezüglich haben wir vor kurzem in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass wir dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit folgende Maßnahmen bestätigt haben:

  • dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
  • dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
  • dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
  • dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
  • dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.

Letzte Woche durften wir Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, bei uns begrüßen. Er und zwei seiner Mitarbeiter haben sich ein eigenes Bild davon gemacht, wie wir die Anträge bearbeiten. Er zeigte sich mit dem Prozess zufrieden.

Post von Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter